0
%

AGBs

1. Allgemeines

Alle Aufträge an uns, werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausgeführt.

2. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle Folierarbeiten, bei denen wir die Folie bereitgestellt haben,
beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Diese Gewährleistung gilt ausschließlich für
originallackierte Fahrzeuge. Bei nicht sachgemäßer Entfernung der Folien besteht die Möglichkeit
von Lackschäden, daher übernehmen wir nur die Neutralisierung, diese gegen Aufpreis.

3. Grundsätze der Auftragsausführung

Sämtliche Druckdaten, die vom Kunden kommen, hat der Kunde in den von uns ihm genannten Dateiformaten und in CMYK Farben angelegt, auf seine Kosten und sein Risiko, an uns zu übermitteln.
Insbesondere ist er für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zugeleiteten Daten ausschließlich alleine verantwortlich. Eine Prüfung der vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten übermittelten Daten erfolgt nicht.
Für die Druckqualität gelieferter Dateien übernehmen wir keine Haftung.

Bei gestellten Dateien wird davon ausgegangen, dass diese in Endgröße angelegt sind.
Ansonsten benötigen wir eine schriftliche Angabe der gewünschten Maße in cm Angabe, sowohl für Motivgrößen als evtl. auch für Positionierungen. Grafische Darstellungen von
Positionierungen ohne cm Angaben sind nicht verbindlich und können nicht reklamiert werden.
Alle Änderungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündliche Absprachen können nicht reklamiert werden.

Bei Fahrzeugvorlagen ist zu beachten, das die Maße nicht 100% stimmig sind.

4. Lieferfrist und Lieferverzug

Alle Liefertermine sind unverbindlich.

Sofern wir ein Fixtermin vereinbart haben und dies aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
nicht einhalten können, werden wir sie unverzüglich informieren.

5. Pflegehinweise

Die Haltbarkeit der Folien beträgt je nach Folientyp und Montagefläche (vertikal/horizontal) 3-10 Jahre bei richtiger Pflege. Es ist wichtig, die folgenden Pflegemaßnahmen strikt einzuhalten:

  • Grundsätzlich gilt es, das Fahrzeug die ersten 14 Tage nach der Folierung, in keiner
    Waschstrasse zu reinigen.

Glanzfolien:

Vermeiden Sie Bürstenwaschanlagen und Waschprogramme mit Heißwachs. Verwenden Sie keine ätzenden oder lösemittelhaltigen Reinigungsmittel. Nutzen Sie Wachse und Polituren ohne Schleifmittel. Reinigen Sie die Folie nass und entfernen Sie Verschmutzungen zeitnah.

Matte Folien:

Vermeiden Sie Waschstrassen mit rotierenden Bürsten und Programme mit Heisswachs oder Politur. Handwäsche oder Textilwäsche sind zu empfehlen.

Teilfolierungen:

Achten Sie bei der Fahrzeugwäsche auf freistehende Kanten und halten Sie den Hochdruckreiniger auf Abstand, um Beschädigungen zu vermeiden.

Scheibentönung:

Eine Scheibentönung erfordert eine Trocknungszeit von bis zu 14 Tagen. In dieser Zeit können noch Schlieren oder Bläschen sichtbar sein, die von selbst verschwinden. Die Fenster sollten
während der Trocknungszeit geschlossen gehalten werden und die Heckscheibenheizung nicht eingeschaltet werden. Zur Reinigung der Scheibe empfehlen wir normalen Scheibenreiniger und ein weiches Tuch.

6. Folierung nach Herstellerangaben

Gebäudefenstertönung/Milchglasfolie:

Bei der Montage von Gebäudefolien ist ausreichend Abstand zum Scheibengummi einzuhalten. Staubpartikel und Umwelteinflüsse können sichtbar sein. Eine staubfreie Montage ist nahezu unmöglich. Eine Montage von innen wird nicht empfohlen, da sie zu Schäden an defekten Scheiben führen kann und wir deshalb keine Haftung übernehmen. Ein Spalt von bis zu 3 mm zwischen Folie und Scheibengummi ist normal.

Montage von Autofolie (Car Wrapping Folie):

Sichtfolierung:

Es werden keine Kanten umgelegt und bestimmte Teile nicht verklebt. Sichtbare Schäden wie Kratzer, Macken, Steinschläge, Dellen oder Beulen können trotz Reinigungsarbeiten auftreten. Lackierte Kunststoffteile oder raue Oberflächen sind nicht folierbar.

Neue Lackierungen:

Der Lack muss mindestens 6-8 Wochen aushärten, bevor eine Folierung erfolgen kann. Unebenheiten und Lufteinschlüsse können bei neubeschichteten Fahrzeugen auftreten und verschwinden in der Regel komplett nach 6-8 Wochen.
Das Fahrzeug sollte des Weiteren keine Lackversieglung vorweisen.

Folierung auf defekten Oberflächen:

Bei Auftragserteilung übernehmen wir keine Gewährleistung, auf die Haltbarkeit und Verarbeitungsqualität, auf beschädigte und stark verwitterte Bauteile.

Eine rückstandsfreie Entfernung der Folie kann nur bei Fahrzeugen in Erstlackierung garantiert werden.

7. Textildruck

  • Druckqualität und Waschbeständigkeit sind stark vom verwendeten Textil und dessen Oberfläche abhängig, ebenso von der Ausrüstung der Stoffe. Abweichungen der Druckqualität innerhalb einer Auflage bzw. verminderte Waschbeständigkeit aufgrund dieser Kriterien können nicht reklamiert werden.
  • Durch evtl. vorhandene Chemierückstände können hierbei Verfärbungen der Textilien auftreten o.ä., welche sich in der Regel bei der ersten Wäsche auswaschen. Für derartige Verfärbungen wird keine Verantwortung übernommen bzw. können diese nicht reklamiert werden.
  • Für weitere Beständigkeit der Drucke auf gestellte Fremdware nach kundenspezifischen Anforderungen können wir nicht garantieren.
  • Sollten während des Druckprozesses nicht vorhersehbare Probleme auftreten, welche im direkten Zusammenhang mit der Qualität bzw. Ausrüstung der gestellten Textilien stehen, wird vorbehalten, anfallende Zusatzarbeiten bzw. den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.
  • Wir übernehmen keine Haftung bei Textilien mit Imprägnierung oder Fremdtextil.

8. Reklamationen

Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich eingereicht werden. Wir behalten uns das Recht vor, die reklamierten Arbeiten zu begutachten und gegebenenfalls
nachzubessern. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder Pflege entstehen, wird nicht übernommen.

9. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für unsere Leistungen erfolgt in der Regel nach Abschluss der Arbeiten und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei
größeren Projekten kann eine Anzahlung erforderlich sein. Wir behalten uns, bei Ablauf der Zahlungsfrist, die Geltendmachung unserer Forderung einem Inkassobüro zu übergeben.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Folien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Pos. 9 unserer AGBs zu aktivieren.

11. Schutzrechte

Der Kunde haftet dafür, dass von ihm zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellte Unterlagen, Daten, Entwürfe und/oder sonstige Vorgaben, schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt uns von allen Ansprüchen frei. Lizenzgebühren oder Kosten, die zur Vermeidung solcher Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Kunde.

12. Datenschutz

Wir verpflichten uns, alle persönlichen Daten unserer Kunden vertraulich zu behandeln und nur für interne Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Leistungen und diesen AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese AGBs dienen als Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten.